WIENFLUSS information.design.solutions KG

Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Fassung Juni 2005

Präambel

  1. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen unseren Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) und der WIENFLUSS information.design.solutions KG (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) fair und im Interesse beider Seiten zu regeln.
  2. Die jeweils gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich unter der Internetadresse http://www.wienfluss.net/agb.

Allgemeines

  1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Aufragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
  2. Die Nutzung der Softwareprodukte erfolgt ausschließlich im Rahmen der mit der Software mitausgelieferten Lizenzvereinbarung und ist daher nicht Gegenstand dieser AGB.
  3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen von der Auftragnehmerin nicht bevollmächtigt sind, mündliche oder schriftliche Individualvereinbarungen zu treffen oder abzuändern.

Vertragsabschluss

  1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung, worin alle vereinbarten Dienstleistungen durch die Auftragnehmerin sowie die Vergütung festgehalten werden.
  2. Erfolgt die Annahme durch die Auftragnehmerin nicht ausdrücklich, sondern durch die tatsächliche Leistungserbringung, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen.
  3. Die Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei der Auftragnehmerin gebunden. Aufträge des Auftraggebers gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin als angenommen, sofern die Auftragnehmerin nicht - etwa durch Tätig werden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass die Auftragnehmerin den Auftrag annimmt.
  4. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen.

Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, einen Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufzulösen und zu beenden. Als wichtiger Grund gelten unter anderem ein Zahlungsverzug trotz Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist oder Verstösse gegen Rechtsbestimmungen oder gegen die guten Sitten, auf die der Auftraggeber in entsprechender Weise schriftlich hingewiesen wurde.
  2. Die Aufragnehmerin ist zur Beendigung der jeweiligen Dienstleistungen berechtigt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenz- oder Konkursverfahren eröffnet wird und vom Auftraggber nicht rechtzeitig eine entsprechende Bankgarantie oder Vorauszahlung vorgelegt wird. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen der Auftragnehmerin unverzüglich fällig.
  3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin möglich. Im Fall eines Stornos hat die Auftragnehmerin das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen. Mit der Bezahlung der Stornogebühr erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an nicht umgesetzten Konzepten, Entwürfen und Ideen; diese sind vielmehr unverzüglich der Auftragnehmerin zurückzustellen.

Subunternehmer

  1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf mit ihr verbundene Unternehmen auch ohne schriftliche Vereinbarung und ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu übertragen. Insbesondere kann sie ihre Leistungen auch mit Hilfe sachverständiger, unselbständig beschäftigter MitarbeiterInnen oder gewerblicher/freiberuflicher Kooperationspartner oder sonstigen Substituten erfüllen. Die Stellung der Auftragnehmerin als Vertragspartnerin bleibt davon unberührt.

Leistung und Honorar

  1. Der Aufragnehmerin steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
  2. Wenn nicht anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Auftragnehmerin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
  3. Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind, wenn nicht anders vereinbart, für zwei Monate gültig. Kommt es auf Wunsch bzw. Verschulden des Kunden zu einer Änderung des Leistungsumfanges wird dieser auf die Erhöhung der Kosten hingewiesen. Die Kostenerhöhung gilt als vom Auftragnehmer genehmigt, wenn dieser nicht binnen sieben Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
  4. Alle Preise verstehen sich in € (EURO) zuzüglich eventueller Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den jeweiligen Auftrag und wie im Leistungsvertrag vereinbart.
  5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Preise für kontinuierliche Dienstleistungen mit zukünftiger Wirkung zu verändern. Diese Preisänderungen werden dem Geschäftspartner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. Dem Auftraggeber steht bei Preisänderungen, die 10 % über der Inflationsanpassung liegen, ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen Monatsfrist ab Verständigung von der Preisänderung zu.
  6. Alle Leistungen der Auftragnehmerin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind bzw. Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten, Spesen, Fahrtkosten, Diäten u. dgl.
  7. Die Entgelte für kontinuierliche Dienstleistungen werden halbjährlich im Voraus abgerechnet. Abrechnungen für die Erstellung von Werken und Dienstleistungen erfolgen zu 30 % vor (30 % Anzahlung) sowie zu 70 % nach deren Erstellung. Bei Langzeit-Projekten behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, zwischenzeitliche Teilzahlungen in angemessener Höhe festzusetzen.
  8. Im Falle eines Zukaufes von Waren oder Leistungen aus Fremdwährungsländern, werden die Kaufpreise mit dem tagesaktuellen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Angebotslegung kalkuliert. Änderungen des Wechselkurses (Devisenbriefkurs) in beide Richtungen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung durch den Vorlieferanten bzw. Subunternehmer werden an den Auftraggeber weitergegeben.
  9. Rechnungen der Auftragnehmerin sind binnen sieben Werktaben ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a., als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihre Leistung solange zurückzuhalten oder auszusetzen, bis die entsprechende Rechnung beglichen ist.
  10. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Auftraggeber innerhalb von sieben Werktagen ab Rechnungserhalt schriftlich zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.
  11. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  12. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Auftragnehmerin ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
  13. Erhält die Auftragnehmerin nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle ihre Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt in ihrem Eigentum; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich zurückzustellen.
  14. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die umgesetzten Lösung nicht in der von der Auftragnehmerin vorgelegten Form verwertet, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, die präsentierten ldeen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
  15. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht zulässig.

Verschwiegenheit und Datenschutz

  1. Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes verpflichten sich die Vertragspartner, personenbezogene Daten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für den im Vertrag vereinbarten Zweck zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben.
  2. Weiters verpflichten sich die Vertragspartner, über technische, kaufmännische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren und Informationen darüber nicht an Dritte weiterzuleiten. Die Auftragnehmerin behält sich jedoch vor, Daten an mit eingebundene (Sub-)Unternehmen zu übertragen, welche dem Datenschutz der Auftraggeberin unterliegen.
  3. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

Nutzungsrecht und Urheberschutz

  1. Alle Leistungen der Auftragnehmerin (z. B. Ideen, Konzepte, Code etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Auftragnehmerin darf der Auftraggeber die erbrachten Leistungen nur selbst und im festgelegten Einsatzbereich und Einsatzgebiet nur für die Dauer des Vertrages nutzen
  2. Änderungen von Leistungen, die von der Auftragnehmerin erbracht wurden, sind für den Auftraggeber nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmerin bzw. - soweit die Leistung urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
  3. Für die Nutzung von Leistungen der Auftragnehmerin, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Auftragnehmerin erforderlich. Dafür steht der Auftragnehmerin und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  4. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen der Auftragnehmerin, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum Einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum Zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).
  5. Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
  6. Die Auftragnehmerin behält sich vor, erstellte Werke zu archivieren. Die Auftragnehmerin ist zur Präsentation jedes von ihr entworfenen -und ausgeführten Objekts vor Dritten berechtigt. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Namen und Internetadressen der Auftraggeber in ihren Referenzen zu nennen.
  7. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, auf allen von ihr entworfenen -und ausgeführten Werken auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

Inhalte

  1. Der Auftraggeber allein ist für die Inhalte seiner Webseiten verantwortlich und versichert, dass durch seinen gesamten Internetauftritt weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte etc.) verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Des weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, keine sittenwidrigen Inhalte auf seinen Webseiten zu publizieren oder darauf hinzuweisen, vor allem keine Inhalte zu veröffentlichen, die i.S.d. § 131 StGB zum Rassenhass aufhetzen, Gewalt bzw. Krieg verherrlichen bzw. verharmlosen, i.S.d. § 184 StGB pornografisch sind sowie Kinder oder Jugendliche sittlich gefährden oder in ihrem Wohl beeinträchtigen. Das Verbreiten von Massen-E-Mails über von der Auftragnehmerin installierten Newslettersysteme u.ä., sogenanntes Spamming, ist untersagt.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Inhalte auf seinen Webseiten als eigene Inhalte kenntlich zu machen und der vom Gesetzgeber geforderten Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
  3. Die Auftragnehmerin veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers; die damit verbundenen Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
  4. Bei Klagen, die aus der Abbildung von Personen oder Dingen auf den von uns erstellten Produkten entstehen, liegt die Haftung beim Auftraggeber und damit dem Besitzer des jeweiligen Nutzungsrechtes.

Termine

  1. Die Auftragnehmerin bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Auftraggeber allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Auftragnehmerin eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Auftragnehmerin. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch die Auftragnehmerin. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen - insbesondere Verzögerungen bei Subauftragnehmern sowie höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren oder Einwirkungen Dritter, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden können - entbinden die Auftragnehmerin jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
  2. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

Mitwirkungspflicht

  1. Der Auftraggeber erkennt an, dass die Auftragnehmerin für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung ihrer Leistungserbringung auf die Mithilfe des Auftraggebers angewiesen ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bestmöglich zu unterstützen.
  2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmerin auch ohne deren ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
  3. Verzögerungen, durch Verletzungen der Auskunfts- und Mitwirkungspflicht, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Stehzeiten und Zusatzaufwendungen sind vom Auftraggeber zu tragen.

Freigabe

  1. Wenn die AuftraggeberIn nicht binnen 14 Tagen ab Datum der Fertigstellungsanzeige bzw. Übergabe des Werkes oder Teilen davon begründete Einwendungen erhebt (insbesondere keine Mängelrüge), gilt das errichtete Werk als ordnungsgemäß abgenommen.

    Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie innerhalb der Frist und in schriftlich dokumentierter Form erfolgen. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet dem Auftragnehmer alle dadurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.

Gewährleistung und Schadenersatz

  1. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel der eigenen Software in der Programmfunktion beschränkt.
  2. Der Kunde hat allfällige Reklamationen bzw. Mangelrügen innerhalb von 14 Tagen nach Leistung durch die Auftrageberin schriftlicher Form geltend zu machen und detailliert zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung der Leistung in angemessener Frist durch die Auftragnehmerin zu.
  3. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die Auftragnehmerin beruhen.
  4. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Auftraggebers übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung.

Haftung

  1. Die Auftragnehmerin wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der Auftragnehmerin vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen, ist ausdrücklich der Auftraggeber verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine von der Auftragnehmerin vorgeschlagene Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
  2. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Maßnahme die Auftragnehmerin selbst in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber die Auftragnehmerin schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Auftragnehmerin aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter insbesondere auch dann frei, wenn die Auftragnehmerin ihre Bedenken im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der Maßnahmen mitgeteilt hatte. Sollte der Auftragnehmerin daraus Schaden entstehen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
  3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
  4. Die Auftragnehmerin haftet ferner nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, höhere Gewalt oder Einwirkungen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Die Auftragnehmerin haftet darüber hinaus nicht für die korrekte Funktion von Kommunikationsinfrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegen.

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen schriftlicher Verträge bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung dem wirtschaftlichen Zweck nach möglichst nahe kommt.
  3. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten postalisch und per E-Mail mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Auftraggebers, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz Auftragnehmerin. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Auftragnehmerin örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Auftragnehmerin ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.